VW muss laut einem Gerichtsurteil im Abgasskandal grundsätzlich für Autos mit dem Dieselmotor EA 189 haften. Ein Anspruch auf Rückgabe des Fahrzeugs und die Erstattung des Kaufpreises ergebe sich aus einer "vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung" durch das Unternehmen,heißt es in einem Beweisbeschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt. (AZ 17 U 45/19)
Die Richter entsprachen damit "dem Grunde nach" der Klage eines Autokäufers, der 2009 einen VW Tiguan der Baureihe EA 189 EU 5 erworben hatte. Nach dem Bekanntwerden des Dieselskandals hatte er die Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung gefordert.