Für Zehntausende Diesel-Fahrer ist der Weg für Schadenersatz von Volkswagen frei. In seinem ersten Urteil zum VW-Abgasskandal stellte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Montag fest, dass klagende Käufer ihr Auto zurückgeben und das Geld dafür einfordern können. Auf den Kaufpreis müssen sie sich aber die gefahrenen Kilometer anrechnen lassen. (Az. VI ZR 252/19)
Volkswagen kündigte unmittelbar nach der Urteilsverkündung an, viele der klagenden Kunden zu entschädigen. Man werde Einmalzahlungen als "pragmatische und einfache Lösung" anbieten, erklärte der Konzern. Das würde es den Klägern ersparen, ihren Prozess zu Ende zu führen.
VW hatte Millionen Diesel-Autos mit einer illegalen Abgastechnik ausgestattet, um bei behördlichen Prüfungen die Stickoxid-Grenzwerte einzuhalten. Die obersten Zivilrichter kamen zu dem Schluss, dass der Wolfsburger Autobauer damit das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) systematisch und langjährig getäuscht hat - und zwar bewusst und gewollt zur Gewinnmaximierung. All das sei auf Basis einer grundlegenden strategischen Entscheidung passiert.