Der Volkswagen-Konzern muss keine Getriebeteile des Zulieferers ES Automobilguss GmbH aus dem sächsischen Schönheide abnehmen. Wie das Oberlandesgericht (OLG) Dresden am Donnerstag mitteilte, hat der Kartellsenat eine anderslautende Entscheidung des Landgerichts Leipzig aufgehoben. Danach war VW verpflichtet worden, vorläufig 30 Prozent des Bedarfs an bestimmten Gussteilen von der sächsischen Firma zu beziehen. Gegen die OLG-Entscheidung ist kein Rechtsmittel möglich.
Die Zulieferfirma aus dem Erzgebirgskreis gehört wie die Neue Halberg-Guss in Leipzig und Saarbrücken zur Prevent-Gruppe.