Volkswagen muss das Auto eines vom Dieselskandal betroffenen Kunden zurücknehmen. In einem sogenannten Hinweisbeschluss bestätigte das Oberlandesgericht Oldenburg ein Urteil aus einer Vorinstanz, der zufolge der Kunde vom Kaufvertrag zu seinem VW Golf Plus zurücktreten kann (Az.: 14 U 60/18). Nach der Ankündigung des Hinweisbeschlusses nahm Volkswagen die Berufung zurück - damit wurde das Urteil der Vorinstanz rechtskräftig.
Volkswagen hält das betreffende Urteil des Landgerichts Osnabrück aber weiterhin für "rechtsfehlerhaft". Das Auto des Kunden, ein VW Golf Plus, sei weiterhin als Euro-5-Fahrzeug eingestuft und zugelassen. Zudem sei das Software-Update für die Kunden kostenlos - der Kläger habe im Mai 2018 von der Software-Lösung Gebrauch gemacht. VW argumentierte darüber hinaus, es handele sich bei der Entscheidung in erster Instanz und dem Hinweisbeschluss um Einzelfälle. In mehr als 7400 Parallelverfahren hätten Landgerichte und auch mehrfach Oberlandesgerichte bundesweit Klagen von Diesel-Kunden abgewiesen.