Das Landgericht Hamburg hat den VW-Konzern dazu verurteilt, den mit Manipulationssoftware ausgerüsteten Audi A6 Avant einer Kundin zurückzunehmen und der Kundin den vollen Kaufpreis zu erstatten. Das ist ungewöhnlich, denn normalerweise kann ein Hersteller, der ein Auto zurücknimmt, vom Kunden eine Nutzungsentschädigung verlangen, die bei hohen Kilometerleistungen entsprechend hoch ausfallen kann. In dem bereits am 19. März 2019 gefällten Urteil hat das Gericht dem Konzern dieses Recht jedoch abgesprochen, wie die Kanzlei Rogert und Ulbrich berichtet, die die Klägerin vertreten hat.
Anders als in einem Aufsehen erregenden Urteil des Landgerichts Augsburg vom vergangenen November begründete das Landgericht Hamburg seine Entscheidung aber nicht damit, VW habe sich sittenwidrig verhalten, sondern weil der Konzern den Wertersatz nicht ausreichend konkret beziffert hat.