Auch Diesel-Kläger, die ihr vom Abgasskandal betroffenes Auto behalten wollen, haben Anspruch auf Schadenersatz von VW. In ihrem Fall ist der Minderwert auszugleichen, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe im Juli entschied und am Donnerstag mitteilte. Wie viel Geld das ist, wird im Einzelfall bestimmt. Dabei ist nach dem Urteil der obersten Zivilrichterinnen und -richter zu klären, welcher Betrag aus heutiger Sicht beim Kauf zu viel ausgegeben wurde. Wurde die manipulierte Abgastechnik durch ein Software-Update entfernt, sind auch die dadurch entstandenen Vor- und Nachteile mit einzuberechnen. (Az. VI ZR 40/20)
Dass betroffene Diesel-Käufer grundsätzlich Anspruch auf Schadenersatz haben, hatte der BGH bereits im Mai 2020 entschieden. Dies war aber daran geknüpft, dass das Auto zurückgegeben werde. Im Gegenzug können Kläger von Volkswagen den ursprünglichen Kaufpreis verlangen, müssen sich aber die gefahrenen Kilometer anrechnen lassen. Juristen nennen das "großen Schadenersatz". Infolge dieses Urteils hatte sich VW mit Zehntausenden Klägerinnen und Klägern auf einen Vergleich geeinigt. Die Vereinbarungen sahen vor, dass sie weniger Geld zurückbekamen und dafür das Auto behalten konnten.