Der Volkswagen-Konzern kann im Dauerstreit mit dem Autozulieferer Prevent auf einen Teilerfolg hoffen. Der Kartellsenat des Düsseldorfer Oberlandesgerichts signalisierte, dass er die außerordentliche Kündigung eines millionenschweren Liefervertrages für das Hagener Unternehmen Prevent TWB durch die Volkswagen AG für rechtmäßig hält. Der Vorsitzende Richter Jürgen Kühnen sagte, der Zulieferer habe kurz vorher "mit Mitteln der Erpressung" eine 25-prozentige Preiserhöhung durchgesetzt. Dabei habe er die Wehrlosigkeit von VW ausgenutzt, da der Autobauer auf eine kontinuierliche Belieferung angewiesen gewesen sei.
Anders sieht der Senat den Fall allerdings bei der Konzerntochter Audi. Hier sei die praktisch parallel erfolgte Kündigung der Lieferbeziehung wohl unwirksam, da nur eine ordentliche, keine außerordentliche Kündigung erfolgt sei. Eine solche Möglichkeit zur einseitigen Beendigung der Lieferbeziehung sei in dem befristeten Vertrag aber gar nicht vorgesehen. Prevent TWB kann deshalb hier auf Schadenersatzzahlungen hoffen.