Volkswagen hat im Dauerstreit mit dem Autozulieferer Prevent einen Teilerfolg erzielt. Das Oberlandesgericht in Düsseldorf entschied am Mittwoch, dass die außerordentliche Kündigung eines millionenschweren Liefervertrages für das Hagener Unternehmen Prevent TWB durch die Volkswagen AG rechtmäßig war. Denn der Zulieferer habe zuvor mit Mitteln der Erpressung eine 25-prozentige Preiserhöhung durchzusetzen versucht.
Anders sah der Senat den Fall allerdings bei der Konzerntochter Audi. Hier sei die praktisch parallel erfolgte Kündigung der Lieferbeziehung unwirksam, da nur eine ordentliche, keine außerordentliche Kündigung erfolgt sei. Eine solche Möglichkeit zur einseitigen Beendigung der Lieferbeziehung sei in dem befristeten Vertrag aber gar nicht vorgesehen gewesen.