Der VW-Konzern wehrt sich fünf Jahre nach Aufdeckung des Dieselskandals weiter gegen eine externe Prüfung. "Wir sind der Auffassung, dass die Anordnung der Sonderprüfung und der Austausch des Sonderprüfers Volkswagen in seinen durch die Verfassung geschützten Rechten verletzen", sagte Aufsichtsratschef Hans Dieter Pötsch. Die erneute Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht hatte das Unternehmen zuvor im Halbjahresbericht für 2020 angekündigt.
Der Antrag für eine externe Aufarbeitung war von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) gekommen. Im Mai dieses Jahres hatte das Oberlandesgericht in Celle eine frühere Entscheidung dazu bestätigt und dabei den ursprünglich ernannten Prüfer aus Altersgründen ersetzt. Da die OLG-Entscheidung formal rechtskräftig ist, gehen die Wolfsburger den Weg zum Verfassungsgericht in Karlsruhe.