Braunschweig. Vor einem Jahr schien die juristische Aufarbeitung der VW-Affäre beendet. Doch nun gibt es von Dienstag an noch einen Nachschlag vor dem Braunschweiger Landgericht: Die einstige Geliebte des ehemaligen Betriebsratschefs Klaus Volkert muss sich erneut wegen Beihilfe zur Untreue in 26 Fällen verantworten. Nachdem das Amtsgericht Wolfsburg Adriana B. freigesprochen hatte, legte die Staatsanwaltschaft Braunschweig Berufung ein. Als Zeuge ist auch der ehemalige VW-Arbeitsdirektor Peter Hartz geladen.
Die aus Brasilien stammende 48 Jahre alte B., eher eine Randfigur der Affäre, soll laut Anklage mit Scheinrechnungen in elf Fällen rund 250.000 Euro ohne Gegenleistung kassiert haben. Außerdem soll sie in 15 weiteren Fällen ausschließlich privat veranlasste Kosten für Flüge, Hotelaufenthalte und Sprachkurse in Höhe von insgesamt rund 100.000 Euro zu Lasten von VW abgerechnet haben. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass sie wusste, dass sie darauf keinen Anspruch hatte.VW-Affäre erneut vor Gericht
Acht Jahre ist es her, seit die Affäre um Schmiergeld, Luxusreisen und Sexpartys auf Firmenkosten Schlagzeilen machte. Vor dem Braunschweiger Landgericht gibt es jetzt ein juristisches Nachspiel.
Persönliches Erscheinen nicht nötig
Die Anklage hatte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr gefordert, die auf Bewährung ausgesetzt werden sollte. Über dasselbe Strafmaß hatte B. in einem ersten gerichtlichen Schritt gegen sie einen Strafbefehl zugestellt bekommen, den sie jedoch nicht akzeptiert hatte. Da der Strafbefehl Grundlage für den Prozess ist, muss die Angeklagte nicht persönlich vor Gericht erscheinen.
Nach Auffassung der Wolfsburger Amtsrichter war der Frau jedoch nicht nachzuweisen, dass sie wusste, dass ihr das Geld nur zum Schein gezahlt wurde. Es blieben aus Sicht der Richter auch ernsthafte Zweifel daran, dass sie genug über die internen Abläufe bei VW wusste, um die Rechtswidrigkeit zu erkennen. Auch die Kulturunterschiede und das komplizierte deutsche Aktienrecht seien für B. nicht zu durchschauen gewesen.Nur einer musste ins Gefängnis
Der Skandal zog 2005 schnell immer größere Kreise und beherrschte wochenlang die Schlagzeilen. Es ging um Schmiergeld und Blankoschecks, Luxusreisen und Sexpartys auf Firmenkosten.
Hartz musste im Zuge der Affäre seinen Hut als Arbeitsdirektor nehmen. Er wurde 2007 wegen Untreue in 44 Fällen zu einer Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung sowie einer Geldstrafe von rund 576 000 Euro verurteilt. Gut ein Jahr später wurde Volkert zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Er war der einzige von anfangs 14 Beschuldigten, der ins Gefängnis musste. (dpa/ruc)