Bei der Einführung des neuen Mobilfunkstandards 5G hat die Bundesnetzagentur eine Vorentscheidung getroffen.
Die Behörde verschickte am Freitag ihren finalen Entwurf für die Vergaberegeln bei der Auktion im Frühjahr 2019.
Das Papier ging an Mitglieder des Beirats der Behörde, der mit Politikern besetzt ist und am 26. November über das Regelwerk beraten soll.
Dem Entwurf zufolge sollen die Netzbetreiber stärker in die Pflicht genommen werden als dies in einer vorigen Fassung der Fall war: Sie sollen dafür sorgen, dass bis Ende 2024 an allen Bundes- und Landstraßen sowie an allen Zugstrecken schnelles mobiles Internet verfügbar ist.