Wird ein neues Auto bei einem Unfall erheblich beschädigt, steht dem Eigentümer der volle Kaufpreis zu - aber nur, wenn er sich mit dem Geld auch wirklich einen gleichwertigen Neuwagen anschafft. Anders sei eine Entschädigung, die den Reparaturaufwand übersteige, nicht zu rechtfertigen, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Streit aus Hessen. Das Urteil von Ende September wurde jetzt in Karlsruhe veröffentlicht. (Az. VI ZR 271/19)
Der Kläger hatte sich 2017 für gut 37.000 Euro einen neuen Mazda gekauft. Keinen Monat nach der Zulassung kam es zu dem Unfall - das Auto hatte erst 571 Kilometer auf dem Tacho. Ein Darmstädter Senat des Oberlandesgerichts Frankfurt hatte den Unfallverursacher trotzdem nur zur Zahlung von gut 6000 Euro für die Reparatur verurteilt. Dabei war eine Wertminderung des Autos um 1000 Euro mitberücksichtigt.