Volkswagen hat im Diesel-Abgasskandal vor dem Oberlandesgericht (OLG) Koblenz eine Niederlage erlitten. Bundesweit sei damit zum vierten Mal ein zweitinstanzliches Urteil gegen den Autobauer gesprochen worden, sagte ein VW-Sprecher. Das OLG Koblenz hat das Unternehmen "wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu Schadenersatz verpflichtet".
Ein Mann aus dem Kreis Bad Kreuznach hatte vor Bekanntwerden der Abgasmanipulationen einen gebrauchten VW Sharan mit Dieselmotor für gut 31.000 Euro gekauft und später von Volkswagen den vollen Kaufpreis zurückgefordert. Das Landgericht Bad Kreuznach wies seine Klage in der ersten Instanz ab. Der 5. Zivilsenat des OLG Koblenz verurteilte VW dagegen nun zur Zahlung von fast 26.000 Euro an den Käufer. Die übrigen nahezu 6000 Euro zogen die Richter in Anrechnung der bereits vom Käufer gefahrenen Kilometer als Nutzungsvorteil ab.