Die Nutzfahrzeuge-Tochter von Volkswagen kündigt den Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit MAN. Die Kündigung werde zum 1. Januar 2019 wirksam, teilte die Volkswagen Truck & Bus AG am Dienstag in München mit. Hintergrund für den Schritt ist, dass das Oberlandesgericht München Ende Juni Volkswagen dazu verpflichtet hat, die in dem Vertrag angebotene Barabfindung der Minderheitsaktionäre zu erhöhen. Anstelle 80,89 Euro je Aktie und einen jährlichen Ausgleich von 3,07 Euro je Papier soll Volkswagen 90,29 Euro beziehungsweise 5,47 Euro zahlen.
Wegen der "signifikanten Erhöhung des jährlich zu zahlenden Ausgleichs" habe Volkswagen Truck & Bus beschlossen, dass dem Unternehmen zustehende außerordentliche Kündigungsrecht auszuüben, hieß es. Denn der jährliche Ausgleich stehe nun "in keinem angemessenen Verhältnis" zur Gewinnabführung von MAN. Die noch ausstehenden Aktionäre können innerhalb von zwei Monaten nach Wirksamwerden der Kündigung mit dem Eintrag ins Handelsregister ihre Aktien für 90,29 Euro Euro Volkswagen Truck & Bus andienen. (dpa/swi)
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