Im Dieselskandal schuldet VW getäuschten Autokäufern grundsätzlich Schadenersatz - Vielfahrer gehen aber wahrscheinlich leer aus. Das zeichnete sich in einer Verhandlung des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe ab. Wer so viele Kilometer zurückgelegt hat, dass die geschätzte Laufleistung des Autos überschritten ist, hat seine Ansprüche gegen Volkswagen nach Einschätzung der Richter vollständig aufgezehrt. Das Urteil soll in den nächsten Tagen bis Wochen verkündet werden.
Ein wichtiger Streitpunkt ist außerdem, ob VW bei Schadenersatzzahlungen wegen des Dieselskandals auf den zu erstattenden Kaufpreis des Autos noch Zinsen zahlen muss. Dabei gehe es wegen der großen Zahl der Verfahren um sehr viel Geld, sagte der BGH-Anwalt des Wolfsburger Autobauers, Reiner Hall. Auch diese Frage scheinen die Richter zugunsten von VW entscheiden zu wollen.
Die großen Linien sind mit dem ersten Karlsruher Dieselurteil vom 25. Mai aber vorgegeben. Danach war der Einsatz illegaler Abgastechnik in Millionen Dieselfahrzeugen sittenwidrig.