Das schleswig-holsteinische Verwaltungsgericht hat Klagen der Deutschen Umwelthilfe gegen das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) im Abgas-Skandal abgewiesen. Der Verband sei nicht klageberechtigt, entschied die dritte Kammer des Gerichts. Über den Inhalt der Klagen wurde nicht verhandelt.
Die Umweltschützer der Deutschen Umwelthilfe wollten mit den Klagen gegen das nach ihrer Auffassung unzureichende Vorgehen der Behörde gegen den Betrieb unzulässiger Abschalteinrichtungen für die Abgasreinigung in Autos vorgehen.Der Verband wollte unter anderem erreichen, dass das KBA die Typengenehmigungen von zwei Opel-Modellen zurücknimmt. Zudem sieht die DUH die Rückrufanordnung gegenüber Volkswagen als nicht ausreichend an. Beigeladen in vier Verfahren war Opel und in einem Verfahren Volkswagen.
Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Thematik ließ das Gericht sowohl die Berufung als auch die Revision direkt zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu.