Im Diesel-Betrugsprozess gegen vier frühere Manager und Ingenieure von Volkswagen haben weitere Verteidiger die Darstellung und Argumentation der Staatsanwaltschaft angegriffen. "Das Bild, das die Anklage zeichnet, ist falsch", sagte der Anwalt eines ehemals hohen VW-Entwicklers am Dienstag beim zweiten Termin vor dem Braunschweiger Landgericht. Die Vorwürfe der Strafverfolger litten "an einem fehlenden Verständnis der Entwicklung des EA189"– gemeint ist der Motor, der im Zentrum der Abgasaffäre stand.
Zum einen sei die Anklage "bruchstückhaft", weil sie nur auf den Fall dieses 2,0-Liter-Antriebs abhebe, während die Abläufe bei anderen Dieselmotoren "technisch, organisatorisch und personell ganz anders" gewesen, jedoch nicht als Vergleichsmaßstab ermittelt worden seien.
Außerdem, so die Kritik des Verteidigers, sei sein Mandant gar nicht die zentrale Person beim Beschluss der mutmaßlichen Betrugsstrategie ab Ende 2006, als die die Staatsanwaltschaft ihn hinstelle. Dies sei schon aus der Zuordnung zu seiner damaligen Abteilung ersichtlich. Vielmehr habe sich der Angeklagte– "sobald er Kenntnis" von der möglichen Nutzung der Täuschungssoftware hatte– rückversichern wollen und von Vorgesetzten eine übergeordnete Entscheidung verlangt. Sein Mandant habe von Anfang an offen und transparent an den Ermittlungen mitgewirkt, sagte der Jurist.