Das Bundesverkehrsministerium muss der Deutschen Umwelthilfe (DUH) Einsicht in Akten zum Dieselskandal gewähren. Die Entscheidung gab das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg am Freitag bekannt. Verhandelt wurden zwei Berufungsverfahren zu Klagen der DUH gegen das Ministerium (BMVI). Beide Berufungen wies das Gericht nun zurück mit der Begründung, dass die Information der Öffentlichkeit wichtiger sei als das Geheimhaltungsinteresse.
Im ersten Verfahren hatte der Verband nach eigenen Angaben seit Juli 2016 verlangt, Unterlagen aus der Untersuchungskommission Volkswagen einsehen zu dürfen, die das BMVI eingesetzt hatte. Die Kommission führte ab Herbst 2015 unter anderem mit Vertretern von Volkswagen Klärungsgespräche, um zu untersuchen, ob der Autohersteller bewusst Umweltstandards umging. Im anderen Verfahren geht es um Dokumente ebenfalls aus dem Jahr 2015, die laut DUH beweisen sollen, dass Volkswagen gegenüber dem BMVI gefälschte CO2-Werte bei Autos zugegeben habe.