Der Deutsche Verkehrsgerichtstag bezweifelt die Berechtigung des derzeit geltenden Emissionsgrenzwerts für die Verhängung von Dieselfahrverboten. Die EU-Kommission solle den Wert für Stickstoffoxid (NO2) von 40 Mikrogramm je Kubikmeter Luft wissenschaftlich überprüfen lassen, forderte der Expertenkongress am Freitag in Goslar.
Weil die jenseits dieses Werts verhängten Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge in Grundrechte eingriffen, dürften Verbote nur auf der Grundlage eines wissenschaftlich fundierten Grenzwerts als letztes Mittel angeordnet werden, heißt es in der Empfehlung. Bereits erlassene Fahrverbote sollten laufend auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden.