Aus einem Mega-Schnäppchen auf der Internet-Versteigerungsplattform Ebay ist nichts geworden: Das Oberlandesgericht Frankfurt hat den Verkäufer eines gebrauchten Autos davor bewahrt, dass er seinen BMW im Wert von mindestens 12.000 Euro für nur einen Euro herausgeben muss.
Der Mann hatte sich in seiner Auktionsbeschreibung fehlerhaft ausgedrückt und "Preis 1?" geschrieben, damit aber lediglich den Startpreis der Auktion gemeint.
Das automatisiert bestätigte Sofortkaufgebot des Klägers über einen Euro führte nicht zu einem bindenden Kaufvertrag. Bereits das Landgericht Frankfurt bewertete als Vorinstanz die Preisangabe als Versehen.