Stuttgart. Am 20. Dezember findet vor dem Landgericht Stuttgart die Verhandlung gegen Daimler wegen des Vorwurfs der irreführenden Werbung statt. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte den Autobauer im Frühjahr auf Unterlassung verklagt. Die Umweltschutzorganisation wirft dem Hersteller irreführende Werbung vor. Dabei geht es um die Sauberkeit der Dieselmotoren in der C-Klasse. Die Aussage, die Stickoxid-Emissionen könnten durch die Abgas-Nachbehandlung um bis zu 90 Prozent gesenkt werden, bewertet die DUH als Verbrauchertäuschung. Der Hersteller sieht das anders: "Die Klage halten wir für unbegründet. Wir weisen den Vorwurf der Verbrauchertäuschung zurück", sagte eine Sprecherin.
Schon im Februar hatte die DUH den Entzug der Typgenehmigung für das Modell gefordert. Bei der groß angelegten Nachprüfung im Zuge des Abgas-Skandals im April hatte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) den Wagen jedoch nicht beanstandet. Schon seit Längerem kritisiert die DUH das sogenannte "Thermofenster". Darunter versteht man die Reduzierung der Abgasreinigung in bestimmten Bereichen. Ein Rechtsgutachten im Auftrag der Organisation hatte diese Vorgehen für unrechtmäßig erklärt. Zum gleichen Ergebnis kam ein Gutachten für den Abgas-Untersuchungsaussschuss des Bundestages.