Im juristischen Tauziehen um Luftreinhaltepläne in Nordrhein-Westfalen zeichnen sich außergerichtliche Lösungen ab. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster kündigte am Donnerstag Vergleichsverhandlungen zwischen dem Land und der Deutschen Umwelthilfe (DUH) ab dem nächsten Monat an. So soll am 27. November über den Luftreinhalteplan für die Stadt Essen und am 14. Januar über Dortmund und Bonn gesprochen werden. Diese Treffen sollen nicht öffentlich sein. Am 11. und 12. Februar geht es dann mit Gesprächen zu den Plänen für Wuppertal, Hagen, Bielefeld, Bochum, Paderborn, Oberhausen und Düren weiter. Das gemeinsame Ziel sei, so das OVG, "baldmöglichst flächendeckend die Grenzwerte für Stickstoffdioxid erreichen zu wollen".
Das OVG hatte im Juli und September bereits Urteile zu Aachen und Köln verkündet. Dabei war Aachen knapp an einem Fahrverbot vorbeigeschrammt. Für Köln ordnete das OVG keine Fahrverbotszone an, hielt aber vier streckenbezogene Fahrverbote für erforderlich.