Autofahrer sind vor dem Bundesverfassungsgericht mit Klagen gegen Dieselfahrverbote in Stuttgart abgeblitzt. Das Karlsruher Gericht nahm nach einer Mitteilung vom Dienstag neun Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung an. Sie hatten sich gegen Fahrverbote für Dieselfahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 4 und schlechter gerichtet.
Begründet wurde der schon am 1. Oktober ergangene Kammerbeschluss nicht. Zuvor waren die Kläger, darunter sieben Autofahrer und ein Autohändler aus dem Stuttgarter Raum, schon vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg und dem Verwaltungsgericht Stuttgart gescheitert.
Die Kläger hatten versucht, das für das Stuttgarter Stadtgebiet geltende Verbot mit Eilanträgen in den Vorinstanzen zu kippen. Sie kritisierten vor allem die Verkehrsschilder, mit denen das Fahrverbot durchgesetzt wird: Die Schilder seien nicht, wie vom Gesetzgeber gefordert, erfassbar. Die KfZ-Innung Stuttgart, die acht der Beschwerden unterstützt hatte, nannte die Entscheidung der Karlsruher Richter bedauerlich.
Fahrverbote für Dieselfahrzeuge dieser Schadstoffklasse gelten seit dem 1. Januar diesen Jahres im gesamten Stuttgarter Stadtgebiet. Sie gehen auf Urteile des Verwaltungsgerichtes Stuttgart und auch des Bundesverwaltungsgerichts zurück. In diesen wurde das Land Baden-Württemberg dazu verpflichtet, den Luftreinhalteplan so aufzustellen, das die Stickstoffdioxid-Grenzwerte in der Stadt eingehalten werden. (dpa)
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