Das Oberlandesgericht Stuttgart will sich von Ende Januar an mit der Musterfeststellungsklage gegen die Autokreditverträge der Mercedes-Benz-Bank befassen. Für den 25. Januar hat der 6. Senat unter dem Vorsitzenden Richter Oliver Mosthaf bereits einen ersten Termin angesetzt, wie die beteiligten Parteien bestätigten. Geklagt hat die Schutzgemeinschaft für Bankkunden, die Mängel in den Widerrufsregeln der Kreditverträge der Bank sieht.
Sie will letztlich erreichen, dass alle seit Mitte 2014 geschlossenen Verträge jederzeit auch jetzt noch widerrufen werden können. Dahinter steckt das Ansinnen, vom Diesel-Skandal betroffenen Autobesitzern eine Möglichkeit zu verschaffen, ihr Fahrzeug ohne größere Verluste zurückgeben zu können. Die Mercedes-Benz-Bank wollte sich zu Details des Verfahrens und möglichen Konsequenzen nicht äußern.
Das Instrument der Musterfeststellungsklage gibt es erst seit Anfang November. Verbraucherschützer können damit stellvertretend für viele Betroffene gegen Unternehmen klagen. Wer sich der Klage anschließen will, muss sich beim Bundesamt für Justiz in ein Register eintragen. Im aktuellen Fall ist allerdings trotz des bereits festgelegten Gerichtstermins noch kein solches Register eröffnet worden.