Eine Musterklage sollte Autobesitzern den Weg ebnen, mit einem Trick ihren alten Diesel loszuwerden - das ist nun aber endgültig vor dem Bundesgerichtshof (BGH) gescheitert. Der dahinterstehende Verein, die Schutzgemeinschaft für Bankkunden, erfülle nicht die Voraussetzungen, um stellvertretend für Verbraucher zu klagen, urteilten die obersten Zivilrichter in Karlsruhe am Dienstag. Inhaltliche Fragen spielten keine Rolle. (Az. XI ZR 171/19)
Die Klage gegen die Mercedes-Benz Bank war die erste Musterfeststellungsklage überhaupt, die in Deutschland verhandelt wurde, Anfang 2019 vor dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart.
Die Schutzgemeinschaft hatte es auf bestimmte Pflichtangaben in Autokreditverträgen abgesehen, die nach ihrer Auffassung nicht den Anforderungen entsprechen. Fehlerhafte Klauseln können zur Folge haben, dass die Widerrufsfrist nie in Gang gesetzt wurde. Anwälte sprechen von einem "Widerrufs-Joker", weil Verbraucher auf diese Art aus einmal geschlossenen Verträgen noch Jahre später herauskommen. Hier hätten vor allem Diesel-Fahrer profitiert, die ihr durch den Abgasskandal in Verruf geratenes Auto ohne Verlust loswerden wollen.