Um mittelfristig alkoholbedingte Verkehrsunfälle vollständig zu unterbinden, sollten Neufahrzeuge künftig grundsätzlich mit einer Alkohol-Wegfahrsperre ausgerüstet sein. Diese Forderung hat die Unfallforschung der Versicherer (UDV) vor Beginn des Verkehrsgerichtstags in Goslar (29.-31. Januar) erneuert. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) nannte den Vorschlag «innovativ und spannend». Nach Angaben des Statistischen Bundesamts war Alkohol am Steuer im Jahr 2018 in Deutschland die Ursache für knapp 14.000 Unfälle mit Personenschaden.
"Wenn alle betrunkenen Fahrer auf diese Weise durch die Technik am Starten eines Kraftfahrzeugs gehindert würden, gäbe es keine Alkohol-Unfälle mit Toten und Verletzten mehr", sagte der Leiter der Unfallforschung, Siegfried Brockmann. Er verwies dabei auf eine bisher unveröffentlichte UDV-Studie zur Wirksamkeit von Programmen mit sogenannten Alkohol-Interlock-Geräten in anderen Ländern. Bei den Apparaten handelt es sich um ein Atemalkohol-Messgerät mit einer Wegfahrsperre.
"In den angloamerikanischen Ländern und auch in Europa gibt es bereits vielfältige Erfahrungen mit atemalkohol-gesteuerten Wegfahrsperren", sagte Brockmann. "Diese zeigen, dass in Fahrzeugen eingebaute entsprechende Geräte effektiv Trunkenheitsfahrten verhindern."