Das Umweltministerium hat eine umstrittene Regelung zur Vermeidung von Fahrverboten für Diesel gegen Kritik des Oberverwaltungsgerichts in Münster verteidigt. Die Richter hatten über Pläne gegen Luftverschmutzung in Aachen entschieden. Dabei hatten sie betont, dass auch bei relativ geringer Überschreitung des EU-Grenzwerts für gesundheitsschädliches Stickstoffdioxid (NO2) Fahrverbote verhältnismäßig sein könnten. Die Gesetzesänderung vom April verstoße gegen EU-Recht und dürfe nicht angewendet werden, soweit der entscheidende Satz eine gegenteilige Regelung treffe. Dies ist aus Sicht des Bundesumweltministeriums aber nicht der Fall.
"Wir bleiben bei unserer Rechtsauffassung", sagte ein Sprecher von Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) der Deutschen Presse-Agentur auf Anfrage. Die Änderung, die seit 12. April in Kraft ist, sei von der EU-Kommission notifiziert worden. Das heißt, es gab keinen Einspruch aus Brüssel. "Aus unserer Sicht sagt das Gesetz: Denkt zweimal darüber nach, ob ihr ein Fahrverbot braucht. Es sagt aber nicht, ihr braucht auf keinen Fall ein Fahrverbot", erklärte er.