Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) will das Land Baden-Württemberg unter Androhung eines Zwangsgeldes zur Durchsetzung umfassender Diesel-Fahrverbote in Stuttgart zwingen. Dazu hat sie beim Verwaltungsgericht Stuttgart einen Antrag gestellt, der am Donnerstag in einem nicht-öffentlichen Termin erörtert wurde. Die Gespräche dauerten am Donnerstagabend an. Dass das Gericht am selben Tag eine Entscheidung verkündet, galt zuletzt als unwahrscheinlich.
DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch sagte, die Stickoxid-Grenzwerte müssten eingehalten werden. Der DUH geht es um die schnelle und vollständige Umsetzung eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom Februar. Die Leipziger Richter hatten entschieden, dass Fahrverbote zur Luftreinhaltung grundsätzlich erlaubt sind.