Das Stuttgarter Landgericht hat entschieden: Daimler hat keine irreführende Werbung bei seinen Diesel-Fahrzeugen verbreitet. Das hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) dem Autobauer vorgeworfen und ihn deshalb verklagt. Daimler habe die Verbraucher mit seiner Werbung für die C-Klasse getäuscht, behauptete die DUH. Unter anderem ging es um die Aussage, dass die Stickoxid-Emissionen durch die Abgas-Nachbehandlung um bis zu 90 Prozent reduziert werden könnten. Das Gericht befand, die DUH habe nicht dargelegt, was konkret die Irritation der Verbraucher hervorrufe. Die Werbung des Unternehmens beziehe sich nur auf die Aussage, was technisch zum jeweiligen Zeitpunkt bei der eigenen Fahrzeugflotte möglich gewesen wäre, nicht aber etwa bei anderen Herstellern. Inwieweit andere und bessere Systeme existiert hätten, sei daher nicht von Belang. (Az.:34 O 21/16 KFH).
DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch zeigte sich in einer ersten Reaktion "überrascht, sprachlos und enttäuscht" von dem Urteil. "Es bedeutet ja, dass das schmutzigste Fahrzeug der Mercedes-Flotte das Beste war, was Daimler zu dem Zeitpunkt im Angebot hatte", sagte Resch der Automobilwoche. Schließlich werbe das Unternehmen mit dem Slogan "Das Beste oder nichts". Die DUH will nun die ausführliche Urteilsbegründung, die für Ende dieser Woche erwartet wird, analysieren. Dann soll zeitnah über eine mögliche Berufung entschieden werden. Konkrete Auswirkungen hat das Urteil nicht. Die von der DUH beanstandete Werbung ist von den Internetseiten des Konzerns längst verschwunden. (dpa/swi/ger)
Lesen Sie auch:
Gerichtsentscheidung zu Abgas-Aussagen: DUH steckt im Streit mit VW Niederlage ein
Entwicklungschef Källenius: Daimler bleibt dem Diesel treu
Im Datencenter: