Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kann voraussichtlich auch in Zukunft in großem Stil Unternehmen abmahnen und verklagen, die gegen Verbraucherschutz-Vorschriften verstoßen. Die obersten Zivilrichter des Bundesgerichtshofs (BGH) sehen nach ersten Beratungen keinen Anlass, die Klagebefugnis der Organisation infrage zu stellen, wie der Senatsvorsitzende Thomas Koch am Donnerstag in der Verhandlung in Karlsruhe sagte. Nach vorläufiger Einschätzung spreche auch nichts für rechtsmissbräuchliches Verhalten. Das Urteil soll am 4. Juli verkündet werden. (Az. I ZR 149/18)
Für viele in Politik und Autoindustrie ist die Umwelthilfe ein rotes Tuch, weil sie schon in etlichen deutschen Städten Diesel-Fahrverbote durchgesetzt hat. Das tut sie als Umweltschutzorganisation.
Vor dem BGH geht es um die Aktivitäten der DUH im Bereich Verbraucherschutz. Als sogenannte qualifizierte Einrichtung darf die Umwelthilfe gegen Unternehmen vorgehen, die zum Beispiel gegen Informationspflichten verstoßen. Damit hat sie den gleichen Status wie die Verbraucherzentralen oder der Deutsche Mieterbund.
Nach eigenen Angaben mahnt die Umwelthilfe jede Woche etwa 30 Verstöße ab und führt rund 400 Gerichtsverfahren im Jahr. Die damit erzielten Einnahmen machten zuletzt gut ein Viertel des DUH-Haushalts aus, laut jüngstem Jahresbericht knapp 2,2 Millionen Euro 2017.
Dietrich Kloz, Geschäftsführer mehrerer Mercedes-Autohäuser im Raum Stuttgart, sieht dahinter Gewinnabsichten. "Hier wird professionell als Geschäftsmodell gearbeitet", sagt er. Kloz hat es mit seiner Felix Kloz GmbH auf einen Rechtsstreit bis hinauf zum BGH ankommen lassen, nachdem er selbst von der Umwelthilfe abgemahnt worden war. Das Autohaus hatte im Internet einen Neuwagen beworben und dabei nicht korrekt über Kraftstoffverbrauch und CO2-Ausstoß informiert.
Eine Abmahnung von einer Innung oder Institution hätte er akzeptiert, sagt Kloz. "Aber nicht von einem Verein, der mit sieben Mitarbeitern geradezu danach sucht, ob irgendwo Fehler gemacht werden."