Tausende Autobesitzer fordern wegen des sogenannten Thermofensters in vielen Mercedes-Dieseln Schadenersatz von Daimler - ihre Erfolgsaussichten dürften aber eher gering sein. Das zeigte sich am Dienstag in der ersten Verhandlung des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe über eine solche Klage. Der Einsatz der Technik allein sei nicht als sittenwidrig einzustufen, sagte der Vorsitzende Richter Stephan Seiters nach Vorberatungen seines Senats. (Az. VIZR 128/20)
Trotzdem wird der Fall wohl ans Oberlandesgericht (OLG) Koblenz zurückverwiesen. Denn dort war anderen Manipulationsvorwürfen des Klägers gegen Daimler nicht nachgegangen worden. Das Urteil wird in den nächsten Wochen verkündet, ein Termin stand zunächst nicht fest.