Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat im Rechtsstreit mit dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Sachen Abschalteinrichtungen von Abgasreinigungssystemen in Dieselfahrzeugen einen Erfolg erzielt. Die Umweltorganisation hatte das KBA vor dem Verwaltungsgericht in Schleswig verklagt, weil sie der Auffassung ist, dass sogenannte Thermofenster unzulässig sind und die vom KBA im Nachhinein bewilligten Abschalteinrichtungen entfernt werden müssen. Der Autobauer Volkswagen war in dem Prozess beigeladen. Die Klage sei im Wesentlichen erfolgreich, sagte der Vorsitzende Richter. Die Thermofenster in dem genehmigten Umfang seien unzulässig. Der Entscheidung ging eine mehrere Stunden dauernde mündliche Verhandlung voraus.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Neben der Berufung wurde auch eine Sprungrevision zugelassen. Mit einer Sprungrevision kann unter bestimmten Voraussetzungen die Berufungsinstanz übersprungen und direkt das Bundesverwaltungsgericht befasst werden.