Volkswagen droht im Rechtsstreit um mutmaßlich vertragswidrige Abschalteinrichtungen eine Schlappe vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). In einem am Donnerstag veröffentlichten Gutachten des obersten europäischen Gerichts vertritt Generalanwalt Athanasios Rantos die Ansicht, dass sogenannte Thermofenster eine rechts- und somit vertragswidrige Abschalteinrichtung darstellen können.
VW hatte argumentiert, dass diese dem Schutz des Fahrzeugs dienen. Nach Angaben des EuGH ließ die Software höhere Stickoxid-Emissionen zu, wenn es kälter als 15 beziehungsweise wärmer als 33 Grad Celsius war oder das Auto in mehr als 1000 Höhenmetern gefahren wurde.
VW hatte argumentiert, dass diese dem Schutz des Fahrzeugs dienen. Nach Ansicht der Wolfsburger kann ein Thermofenster auch weiterhin gerechtfertigt sein, wenn es etwa eine Fehlfunktion verhindere, die sich abrupt auf den Betrieb des Motors selbst auswirke und die nicht durch regelmäßige Wartung verhindert werden könne. Dann sei eine Abschalteinrichtung zulässig, was laut Volkswagen auch in den vorliegenden Verfahren der Fall sei.
Konkret geht es um drei Fälle, die vor österreichischen Gerichten verhandelt wurden, in denen Autos mit einer Software ausgestattet waren, die bei bestimmten Außentemperaturen und einer bestimmten Höhe mehr Emissionen von Stickoxid (NOx) zulässt.