Diesel-Besitzer dürften es mit der Forderung nach Schadenersatz vom Autobauer Daimler wegen der Abgasaffäre deutlich schwerer haben als im Fall von VW - ausgeschlossen sind Ansprüche aber nicht. Der Bundesgerichtshof (BGH) veröffentlichte am Dienstag eine erste Entscheidung zum sogenannten Thermofenster. Damit geben die Karlsruher Richter die Richtung vor für die noch folgenden Verfahren gegen den Stuttgarter Konzern vor dem höchsten deutschen Zivilgericht (Az. VI ZR 433/19, Beschluss vom 19. Januar 2021).
Tausende Besitzer eines Mercedes-Diesel werfen Daimler wegen des Thermofensters, das die Abgasreinigung bei geringen Außentemperaturen reduziert, die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung vor. Entwicklung und Einsatz eines solchen Thermofensters allein begründeten aber noch keinen Anspruch auf Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung, entschieden die Richter. Das gelte selbst dann, wenn die Technik tatsächlich als unzulässig einzustufen sei und Daimler damit habe Kosten senken und Gewinne erzielen wollen.
Sittenwidrig sei das nur dann, wenn weitere Umstände hinzukämen, die das Verhalten der handelnden Personen als besonders verwerflich erscheinen ließen, betonte der BGH. Es müsse festgestellt sein, dass sie "in dem Bewusstsein handelten, eine unzulässige Abschalteinrichtung zu verwenden, und den darin liegenden Gesetzesverstoß billigend in Kauf nahmen".