Der US-Autobauer Tesla ist mit dem Versuch gescheitert, Hunderte Kunden per Gerichtsentscheid vor der Rückzahlung von 2000 Euro deutschem Umweltbonus zu bewahren. Das Verwaltungsgericht Frankfurt wies den Eilantrag des Unternehmens als unzulässig zurück, wie das Gericht am Freitag mitteilte.
Das Elektroauto Tesla S war vorübergehend - vom 30. November 2017 bis zum 5. März 2018 - von der Liste der förderfähigen Modelle gestrichen worden. Grund: Die gerade noch in den Rahmen von maximal 60.000 Euro Netto-Endpreis passende Basisversion war im Handel nicht erhältlich.