Das Tauziehen um die Rodung von Wald auf dem Gelände der Fabrik des US-ElektroautoherstellersTesla vor Gericht geht weiter. Tesla darf auf seiner Baustelle in Grünheide bei Berlin per Gerichtsbeschluss vorerst doch nicht weiter Wald abholzen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) verhängte am Donnerstag einen vorläufigen Rodungsstopp.
Die Umweltverbände Nabu und Grüne Liga hatten zuvor beim OVG Beschwerde gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) eingelegt, das die Abholzung erlaubt hatte. Bis über die Beschwerde entschieden sei, gelte die Zwischenverfügung, die eine Rodung untersage, sagte eine Gerichtssprecherin. Es solle lediglich verhindert werden, dass bereits vor der Entscheidung des Gerichts über die Beschwerde vollendete Tatsachen geschaffen werden.