Teslas vollmundige Werbung für die Selbstfahrfähigkeiten seiner Autos hat dem Unternehmen eine deutliche Klatsche vor Gericht eingebracht. Mit dem Namen "Autopilot" für sein Fahrerassistenz-Paket und einigen anderen Aussagen im Zusammenhang mit autonomem Fahren hat es der derzeit wertvollste Autohersteller der Welt in den Augen des Landgerichts München I übertrieben und die Verbraucher in die Irre geführt. Die Kammer gab einer Klage der Wettbewerbszentrale vollumfänglich recht und verbot Tesla , mit diesen Aussagen zu werben.
Konkret ging es in der Klage um Aussagen aus dem Juli 2019, die in den Bestellvorgang des Model 3 integriert waren. Dort hieß es unter anderem "Autopilot inklusive", "Volles Potenzial für autonomes Fahren" oder "Navigieren mit Autopilot-Funktionalität". Dies erwecke beim Durchschnittsverbraucher eine falsche Vorstellung, befand das Gericht. Denn tatsächlich seien sowohl der "Autopilot" als auch das ergänzend buchbare Paket "Volles Potenzial für autonomes Fahren" nur Komponenten eines Fahrerassistenzsystems.