Zwölf Wochen nach der Versteigerung der Frequenzen für die fünfte Mobilfunkgeneration in Deutschland hat die Bundesnetzagentur der Deutschen Telekom die erste Nutzungsurkunde übergeben. "Die ersteigerten Frequenzen können nach der Zuteilung bundesweit für 5G genutzt werden", sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. "Die schnelle Breitbandversorgung liegt damit in den Händen der Unternehmen. Die Netzbetreiber können ihre Netzplanung konkretisieren und ihre Netze zügig ausbauen."
Der Telekom wurden zunächst die ersteigerten Frequenzen im Bereich bei 3,6 GHz zugeteilt. "Die Frequenzen der anderen erfolgreichen Bieter können auf Antrag ebenfalls zugeteilt werden", erklärte die Bundesnetzagentur. Zuteilungsanträge der Drillisch Netz AG und der Vodafone GmbH liegen demnach bereits vor und sollen in Kürze beschieden werden.
Bei der Frequenzauktion in Mainz waren 41 Frequenzblöcke aus den Frequenzbereichen 2 GHz und 3,6 GHz für knapp 6,6 Milliarden Euro versteigert worden. Die vier Bieter hatten nach der Auktion zunächst Gelegenheit, sich über die genaue Lage der abstrakt ersteigerten Frequenzblöcke in den Frequenzbereichen zu verständigen. Weil eine vollständige Einigung nicht erzielt wurde, hatte die Bundesnetzagentur am 2. August 2019 über die Zuordnung entschieden.