Während die Landesregierung noch darüber streitet, ob sie gegen ein gerichtlich festgesetztes Zwangsgeld wegen mieser Luft im Stuttgarter Talkessel vorgeht, droht schon die nächste Strafe. Das Verwaltungsgericht Stuttgart kündigte am Freitag ein weiteres Zwangsgeld in der gleichen Sache an. Wieder geht es um einen Vergleich, in dem das Land 2016 Anwohnern an der Schmutzkreuzung Neckartor zugesagt hatte, den Verkehr vor ihrer Haustür deutlich zu reduzieren. Laut Gericht enthält auch der jüngst vorgelegte Luftreinhalteplan für Stuttgart keine Maßnahme, die geeignet ist, das Versprechen zu erfüllen (Az.: 13 K 5058/18).
Das Land erhielt eine Frist bis 15. Oktober, das zu ändern. Ansonsten wird das Gericht ein zweites Zwangsgeld von 10.000 Euro ansetzen. Genauso wie beim ersten Zwangsgeld in gleicher Höhe. Dies hatte das Gericht angeordnet, weil das Land nicht - wie 2016 versprochen - bis Anfang 2018 handelte. Laut Gericht können immer wieder neue Zwangsgelder angedroht und angeordnet werden.