Der Tarifkonflikt der Metall- und Elektroindustrie könnte auch vor Gericht ausgetragen werden. Die Arbeitgeber untermauern im Tarifkonflikt der Metall- und Elektroindustrie mit einem Gutachten ihre Auffassung von der Rechtswidrigkeit der IG-Metall-Forderungen. Ein Streik wäre "insgesamt unzulässig", heißt es laut einem Bericht der "Südwest Presse" in dem Papier des Arbeitsrechtlers Clemens Höpfner aus Münster.
Die IG Metall will unter anderem erreichen, dass die Beschäftigten ihre Arbeitszeit auf 28 Stunden pro Woche verkürzen können und bestimmte Gruppen wie Schichtarbeiter dafür einen Ausgleich erhalten. Laut dem Gutachten diskriminiert das all jene Beschäftigten, die schon in Teilzeit arbeiten und dafür nichts als Ausgleich bekommen.