Diesel-Fahrverbote in deutschen Städten sollen nur stichprobenartig mit mobilen Geräten und kürzerer Datenspeicherung überwacht werden. Darauf einigten sich Union und SPDnach heftiger Kritik in einem Änderungsantrag, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Daten sind demnach "spätestens zwei Wochen nach ihrer erstmaligen Erhebung zu löschen" und dürfen nur für diesen Zweck verwendet werden. Ursprünglich war eine Frist von sechs Monaten vorgesehen. Daten aus dem Fahrzeugregister sollen nur kurz in einem Zwischenspeicher der mobilen Geräte abgelegt werden dürfen. Fest installierte Geräte scheiden demnach aus, ebenso Videoaufnahmen.
Gegen die ursprünglichen Pläne hatte es erhebliche Proteste von Kommunen, Ländern und Verbänden gegeben. Die Bundesregierung hatte bereits Nachbesserungen beim Datenschutz signalisiert. Geplant ist, die Änderungen des Straßenverkehrsgesetzes zusammen mit Änderungen zu Regelungen für Ausnahmen von Fahrverboten an diesem Donnerstag im Bundestag zu verabschieden.