Ab 2019 werden Fahrzeuge mit Autogas keinen Steuervorteil mehr genießen. Das geht aus dem Beschluss zum Energiesteuergesetz hervor. "Wir appellieren an den Deutschen Bundestag, diesen Beschluss zu korrigieren", sagte Rainer Scharr, der Vorsitzende des Deutschen Verbandes Flüssiggas (DVFG). Die Entscheidung stehe im Widerspruch zum aktuellen Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD und widerspreche dem Klimaschutzplan 2020. Zudem habe der Bundestag sich im Juli 2015 für ein Fortbestehen des Steuervorteils ausgesprochen.
In Deutschland sind rund 480.000 Fahrzeuge mit Autogas-Antrieb unterwegs. Deren Haltern sei jahrelang immer wieder signalisiert worden, dass der steuerliche Vorteil über 2018 hinaus erhalten bliebe. Im Interesse des Klimaschutzes sei des zudem dringend geboten, die Anzahl der Autogas-Fahrzeuge zu erhöhen. "Eine erst kürzlich vorgelegte Studie der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes belegt: Autogas-Pkw sind Diesel-Fahrzeugen unter realen Fahrbedingungen beim Stickoxidausstoß deutlich überlegen und schlagen moderne Benziner beim Feinstaub um Längen", sagte Scharr.