Das Landgericht Dresden verhandelt im Zusammenhang mit der VW-Diesel-Affäre ab Donnerstag in zwei Musterverfahren über Ansprüche von Autofahrern gegen Händler und den Volkswagen-Konzern. Kläger sind ein VW- und ein Skoda-Diesel-Fahrer.
Beide Autobesitzer haben den Angaben zufolge ihre Fahrzeuge in dem Glauben gekauft, dass diese die Euro 5-Norm erfüllten. Die darin definierten Abgasgrenzwerte wurden jedoch nur aufgrund einer manipulierten Software auf dem Prüfstand eingehalten.