Ein Rechtsstreit um den Umgang mit besonders geschützten Tieren auf dem Gelände der geplanten Fabrik des US-Elektroautobauers Tesla in Grünheide bei Berlin schwelt noch immer. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) ermittelt wegen des Vorwurfs eines Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz. "Hier stehen durch Rodungsarbeiten von Tesla Eingriffe in den Lebensraum der Zauneidechse und bestimmter besonders geschützter Natterarten im Raum", sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Thies Petersen. Dazu werde noch eine Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Oder-Spree abgewartet.
Wer ein besonders geschütztes wildlebendes Tier fängt, verletzt oder tötet, handelt nach dem Bundesnaturschutzgesetz ordnungswidrig - dann droht eine Geldstrafe oder eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren. "Ob ein konkreter Eingriff sowie ein Verstoß gegen die genannten Strafvorschriften nachzuweisen ist, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht gesagt werden", betonte der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Drei Verfahren - um die Betankung von Fahrzeugen, um einen Ölfilm und die Entnahme von Grundwasser - wurden demnach bereits eingestellt.
Tesla will nach bisherigen Plänen im Juli in dem Werk in Brandenburg mit der Produktion von Elektroautos beginnen. Weil die umweltrechtliche Genehmigung durch das Land aussteht, baut das Unternehmen in Einzelschritten über vorzeitige Zulassungen. Ein Zeitpunkt für die Entscheidung über eine mögliche endgültige Genehmigung ist offen - als wahrscheinlich gilt bis Ende März. Tesla hatte die Reptilien auf dem Gelände einsammeln lassen.