BMW muss für die Fertigung von Elektroautos in Leipzig nach einem Urteil des EU-Gerichts mit weniger Fördergeldern planen als angemeldet. Statt einer regionalen Investitionsbeihilfe von 45 Millionen Euro darf der Staat nach dem Urteil der Richter in Luxemburg nur mit 17 Millionen Euro helfen (Rechtssache T-671/14). Der höhere Betrag sei mit den Regeln des Binnenmarkts nicht vereinbar.
Damit folgte das Gericht der Sichtweise der EU-Kommission, welche die angemeldete Beihilfe für BMW in Leipzig im Jahr 2014 entsprechend gekappt hatte. BMW hatte dagegen - unterstützt durch das Land Sachsen - geklagt.