Volkswagen ist vor dem Bundesverfassungsgericht vorerst mit dem Versuch gescheitert, den Einsatz eines Sonderprüfers in der Abgasaffäre zu verhindern. Das Gericht in Karlsruhe lehnte einen entsprechenden Eilantrag des Autokonzerns ab, wie aus einer Mitteilung vom Freitag hervorgeht. VW hatte verhindern wollen, dass der gerichtlich eingesetzte Sonderprüfer tätig wird, solange in Karlsruhe noch über eine Verfassungsbeschwerde des Autobauers gegen den grundsätzlichen Einsatz dieses Kontrolleurs entschieden wird.
Die einstweilige Verfügung wurde vom Gericht abgelehnt, weil der Antrag unzulässig sei. VW habe unter anderem die "Dringlichkeit einer sofortigen Entscheidung nicht hinreichend dargelegt", heißt es in der Begründung. Die Beschwerde ist aber weiterhin anhängig.