Wer seine Arbeitszeit reduzieren und wissen möchte, wie hoch dann das Netto-Teilzeitgehalt wäre, kann zur ersten Orientierung den Teilzeitrechner des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales nutzen. Im nächsten Schritt sollte man ausloten, welche Folgen der geringere Verdienst auf die gesetzliche Rente hat. Das kann man bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) erfragen.
Wie sich eine Teilzeittätigkeit auf die Rente auswirkt, zeigt Dirk von der Heide von der DRV Bund anhand einer Beispielrechnung: Eine Frau in den alten Bundesländern arbeitet mit 40 Stunden in der Woche Vollzeit. Ihr sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt liegt bei 41.541 Euro. Ihr Brutto-Monatsverdienst beträgt damit rund 3462 Euro. Hierfür erhält die Versicherte pro Jahr einen Entgeltpunkt an Rentenzuwachs, das sind derzeit 34,19 Euro pro Kalenderjahr.
Arbeitet die Frau nun nur noch 20 Stunden in der Woche, reduziert sich ihr Rentenzuwachs um die Hälfte auf 17,10 Euro. Arbeitet sie dagegen 30 Stunden die Woche (bei 40 Stunden Vollzeit), reduziert sich der Rentenzuwachs nur um 25 Prozent.
Eine Frau mit einem Arbeitsentgelt von 41 541 Euro, die in den alten Bundesländern sowohl 20 Jahre Vollzeit als auch 20 Jahre halbtags gearbeitet hat, erreicht eine Rentenhöhe von rund 1026 Euro brutto."Hätte sie von den 40 Arbeitsjahren dagegen nur zwei Jahre halbtags gearbeitet, hätte sie eine Rentenanwartschaft von rund 1333 Euro brutto", so von der Heide.