Leipzig. Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu Rundfunkgebühren für Unternehmen will der Autovermieter Sixt vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Die Entscheidung sei in keiner Weise nachvollziehbar, teilte das Unternehmen mit. Zuvor hatte das oberste deutsche Verwaltungsgericht eine Klage des Autovermieters und des Discounters Netto abgewiesen. Die Unternehmen hatten argumentiert, die Bemessung des Beitrags nach der Anzahl von Betriebsstätten, Beschäftigten und Firmenfahrzeugen sei rechtswidrig, weil damit Firmen mit vielen Filialen benachteiligt. Sixt muss für jeden seiner Mietwagen Rundfunkgebühren zahlen, Netto für jede seiner Filialen.
Die Richter am Bundesverwaltungsgericht folgten der Argumentation der Firmen jedoch nicht (Az.: BVerwG 6 C 49.15, 6 C 12.15, 6 C 13.15. und 6 C 14.15). Sixt zeigte sich enttäuscht: "In dem Verfahren hatte Sixt im Detail aufgezeigt, dass für Kraftfahrzeuge und auch Betriebsstätten keine ausreichenden Möglichkeiten bestehen, die Ehrlichkeit der Beitragsschuldner zu kontrollieren", hieß es in der Mitteilung. "Mit anderen Worten: Der Ehrliche ist der Dumme - und der Unehrliche kann nicht erwischt werden." Weil dies nach Ansicht des Unternehmens verfassungswidrig ist, will der Vermieter nun vor dem Bundesverfassungsgericht klagen. (dpa/swi)