Eigentlich sollen sie schon im Sommer starten können: kleine Elektro-Tretroller als Kurzstrecken-Alternative zum Auto, die Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU)auch in Deutschland zulassen will. Doch damit könnte es noch einmal kompliziert werden. Denn unter den Ländern, die den Regeln zustimmen müssen, werden Sicherheitsbedenken lauter. Der Verkehrsausschuss des Bundesrats empfahl am Dienstag mehrheitlich, dass alle E-Roller auf Radwege gehören - und langsamere Modelle nicht wie geplant auf die Gehwege sollen. Entschieden wird aber erst, wenn das Plenum der Länderkammer voraussichtlich am 17. Mai über Scheuers Verordnung abstimmt.
Mehrere Länder, Fußgänger-Vertreter und Verkehrssicherheitsexperten warnen vor neuen Gefahren etwa für Kinder, ältere und sehbehinderte Menschen, wenn zusätzliche Gefährte auf die Bürgersteige kommen. Die vom Bund auf den Weg gebrachten Pläne sehen vor, dass nur E-Roller, die schneller als 12 Kilometer pro Stunde (km/h) sind, in der Regel auf Radwegen fahren sollen - und langsamere bis 12 km/h auf Gehwegen. Dort sollen sie allerdings nur mit Schritttempo unterwegs sein dürfen.
Im Verkehrsausschuss des Bundesrats wurden dennoch Bedenken dagegen deutlich, wie die Deutsche Presse-Agentur aus Länderkreisen erfuhr. Daher gab es eine Mehrheit für den Vorschlag, sämtliche E-Roller wie Räder zu behandeln, die deswegen auch Radwege nutzen sollen. Nur in Ausnahmefällen sollen "andere Verkehrsflächen" freigegeben werden können. Denn sonst drohten "nicht hinnehmbare Gefahrensituationen".