Der Europäische Gerichtshof EuGH hat in einem Grundsatzurteil die Rechte der Bürger im Kampf gegen dreckige Luft in den Städten gestärkt. Schadstoff-Messstationen müssten so aufgestellt werden, dass ihnen keine Grenzwert-Überschreitungen entgingen, urteilten die obersten Richter in Luxemburg (Rechtssache C-723/17). Jede Messstation zähle zudem, schon einzelne Grenzwertüberschreitungen verstießen gegen EU-Recht. In Zweifelsfällen könnten auch einzelne Bürger vor Gericht ziehen. Für Diesel-Fahrer sind das schlechte Nachrichten, bei den Debatten in Deutschland dürfte das Urteil aber für Klarheit sorgen.
Im konkreten Fall hatten Einwohner der belgischen Hauptstadt Brüssel und eine Umweltorganisation belgische Behörden verklagt. Sie pochten unter anderem auf die Einrichtung der nötigen Messstationen. Das belgische Gericht bat den EuGH um Auslegung der geltenden EU-Regelungen.
Die Platzierung von Messstellen und die Spielräume bei der Einhaltung von Grenzwerten waren in der Debatte über Diesel-Fahrverbote auch in Deutschland immer wieder strittig. Vor allem aus den Reihen von CSU und FDP gab es Zweifel an der Platzierung der Apparate und der Aussagekraft der Messwerte. Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) kritisierte etwa, die Stationen an Busbahnhöfen oder verkehrsreichen Kreuzungen aufzustellen.